Ich kläre für Sie Rechtsfragen um Kompetenzen von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsgremien, entwerfe Verträge bei Gründung oder Umwandlung von Unternehmen und passe bestehende Verträge unter Berücksichtigung des Steuerrechts an.
Zu meinem Leistungsspektrum im Gesellschaftsrecht gehören neben der Gründung von Kapital- und Personengesellschaften, wie GmbH, GmbH & Co. KG, Kommanditgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts und Partnerschaftgesellschaft, die Vorbereitung und Durchführung von Kapitalerhöhungen und Umwandlungen, der Entwurf von Unternehmensverträgen, der Unternehmenskauf- und Verkauf, die Beratung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten in Haftungsfragen, die Gestaltung von Geschäftsführeranstellungsverträgen. Ich berate Sie zudem bei der Regelung Ihrer Unternehmensnachfolge.